



Freie Fahrt mit Bus und Bahn
Freie Fahrt mit Bus und Bahn
Kostenlos unterwegs zu den schönsten Bergen, Seen, Schlössern und vielen weiteren Ausflugszielen.
Mit der Gästekarte/KönigsCard erhalten Sie Ihren Freifahrschein für beliebig viele Fahrten mit Bus und Bahn. Einfach einsteigen, mitfahren und die wunderschöne Urlaubsregion mit ihren unzähligen Ausflugszielen und Sehenwürdigkeiten entdecken.
Die Möglichkeiten auf dem etwa 500km langen Liniennetz sind fast unbegrenzt: Viele Hotels, Gasthäuser, Privatvermieter und Ferienwohnungen liegen nur wenige Gehminuten von den 174 Haltestellen entfernt. Von da aus erschließen sich Ihnen in der Region die touristischen Sehenswürdigkeiten. Sie erreichen die schönsten Wander- und Radwege, Seen, Bergbahnen und vieles, vieles mehr. Planen Sie doch schon Wanderungen oder Radtouren mit verschiedenen Ausgangs- und Zielorten. Sie sparen dabei Treibstoffkosten und Parkgebühren, werden gleichzeitig sicher chauffiert und sind umweltfreundlich unterwegs. Und das alles zum Nulltarif!
Details zur Region und ausführliche Fahrplaninformationen finden Sie im Fahrplanheft, das im Tourismusbüro, bei Ihrem Vermieter und in vielen anderen Stellen ausliegt. Oder planen Sie Ihre Fahrten online und rund um die Uhr. Informationen hierzu finden Sie unter http://www.schlosspark.de/im-schlosspark/allgaeumobil.html
Leider kann die Linie 74 Füssen-Reutte zur Zeit nicht kostenlos genutzt werden.
So nutzen Sie allgäumobil im Schlosspark
Das kostenlose ÖPNV-Angebot gilt in den Gemeinden Eisenberg, Füssen, Halblech, Hopferau, Lechbruck, Nesselwang, Pfronten, Rieden a.F., Roßhaupten, Rückholz, Schwangau und Seeg für alle Übernachtungsgäste mit gültiger elektronischer Gästekarte/KönigsCard.
Als Fahrausweis dient die elektronische Gästekarte/KönigsCard in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis und einem Abschnitt des Meldescheins. Die Karte und der Abschnitt des Meldescheins werden Ihnen automatisch bei Ihrer Anmeldung vom Beherbergungsbetrieb bei Ihrer Ankunft ausgehändigt. Sollten Sie die elektronische Gästekarte bzw. den Abschnitt nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter.
Jeder Gast erhält eine persönliche elektronische Gästekarte im Scheckkartenformat (auch Kinder). Die Gästekarte gilt für die Dauer Ihres Aufenthaltes von der Ankunft bis zur Abreise. Diese Daten werden automatisch auf dem Chip gespeichert..
Die elektronische Gästekarte/KönigsCard gilt zu dem eingetragenen Zeitraum in allen Bussen und Bahnen (2. Klasse) der der teilnehmenden Verkehrsbetriebe (siehe Übersichtskarte) als Fahrausweis. Die kostenlose Nutzung von Bussen und Zügen ist Montag bis Sonntag ganztags möglich. Ausgenommen sind Fahrten mit dem Anruf-Sammel-Taxi. Die Gästekarte und der Abschnitt des Meldescheins muss für jede Nutzung im Bus oder in der Bahn vorgelegt werden.
Es gelten dei Beförderunsbedingungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen.